Art. 191 BV

Zugang zum Bundesgericht

1 Das Gesetz gewährleistet den Zugang zum Bundesgericht.
2 Für Streitigkeiten, die keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung betreffen, kann es eine Streitwertgrenze vorsehen.
3 Für bestimmte Sachgebiete kann das Gesetz den Zugang zum Bundesgericht ausschliessen.
4 Für offensichtlich unbegründete Beschwerden kann das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Nachzug von ausländischen Familienangehörigen eines Schweizers nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens mit der EG
    · 17.01.2003 · 63 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zulassungsbeschränkung für Leistungserbringer zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Zulassungsstopp für Medizinalpersonal); Einführungsverordnung des Kantons Zürich
    · 27.11.2003 · 57 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verteilung des Zollkontingents für Nierstücke
    · 06.11.2001 · 32 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    WTO-Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und dessen Anhang über Telekommunikation; Interkonnektionspflicht beim Teilnehmeranschluss (so genannte "letzte Meile")
    · 30.11.2004 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Registrierung von Internationalized Domain Names (IDN); Art. 28 FMG und Art. 14a ff
    · 28.01.2005 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Zulässigkeit der Erhöhung der Konzessionsgebühr für die Funkkonzession
    · 17.10.2005 · 15 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.