Art. 3 BV
Kantone
Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rechtliche Qualifikation und Zulässigkeit einer Abgabe auf unbewirtschaftete Zweitwohnungen13 Zitierungen
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2Gesetz vom 9. Juni 1996 über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken (Wirtschaftsgesetz); Verfassungsmässigkeit einer gastgewerblichen Patentgebühr12 Zitierungen
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3Art. 68 Abs. 1 StHG 200011 Zitierungen
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4IAO-Übereinkommen Nr. 98, 150 und 154; Gesetz vom 129 Zitierungen
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5Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes (des Kantons St8 Zitierungen
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6Verfassungsmässigkeit der degressiven Obwaldner Steuertarife; Eintretensfragen; Folgen festgestellter Verfassungswidrigkeit8 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Steuerperioden 2016 und 20176 Zitierungen
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5 Zitierungen31.10.2005 · 5 Zitierungen
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Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Graubünden und direkte Bundessteuer, Steuerperiode 20154 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.