Art. 7 KLV

Weitere Anforderungen an die Fahrpläne

1 Die Beschaffung von nationalen und internationalen Bescheinigungen nach Artikel 2 Buchstaben d und f des CO2-Gesetzes gilt nur dann als Massnahme nach Artikel 3 Abs. 1 Bst. d oder Artikel 4 Abs. 2 Bst. d, wenn die Bescheinigungen für die Anwendung von NET ausgestellt wurden.
2 Die Fahrpläne sind bei einer Änderung der Verhältnisse, mindestens aber alle 5 Jahre zu aktualisieren.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 7 KLV: Spitalexterne Krankenpflege bei psychisch erkrankten Personen
    · 18.03.2005 · 72 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 10, 13, 24 und 27 BV: Spitex-Leistungen. - Frage der Wirtschaftlichkeit der Behandlung im Verhältnis zwischen Hauspflege (Spitex-Leistungen) und der Pflege im Pflegeheim. - Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung…
    · 22.09.2000 · 64 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Hauspflege
    · 18.04.2019 · 55 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Leistungen für Behandlungen und Pflegemassnahmen, die von Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause erbracht werden
    · 27.04.2010 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 7 Abs. 2 KLV: Leistungskoordination, Überentschädigung, Pflegeleistungen der sozialen Krankenversicherung und Hilflosenentschädigungen der AHV/IV. - Das soziale Krankenversicherungsrecht, insbesondere Art. 110 KVV,…
    · 15.09.1999 · 34 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Hauspflege
    · 08.05.2024 · 24 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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