Art. 106 OG
Rechtsanwendung
1 Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an.
2 Es prüft die Verletzung von Grundrechten und von kantonalem und interkantonalem Recht nur insofern, als eine solche Rüge in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden ist.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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118 Zitierungen
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2Art. 97 Abs. 2 OG: Rechtsverzögerungsbeschwerde12 Zitierungen
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3Vorsorglicher Führerausweisentzug (Art. 35 Abs. 3 VZV)12 Zitierungen
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4Vorsorgliche Massnahmen im Kartellverwaltungsverfahren gegen Preiserhöhungen11 Zitierungen
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5Genugtuung und Entschädigung9 Zitierungen
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68 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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5 Zitierungen
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Vorsorgliche Massnahmen (Weiterverbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen über Kabelnetz)4 Zitierungen
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2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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