Art. 271a OR

Kündigung durch den Vermieter

1 Die Kündigung durch den Vermieter ist insbesondere anfechtbar, wenn sie ausgesprochen wird:
  1. a. weil der Mieter nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend macht;
  2. b. weil der Vermieter eine einseitige Vertragsänderung zu Lasten des Mieters oder eine Mietzinsanpassung durchsetzen will;
  3. c. allein um den Mieter zum Erwerb der gemieteten Wohnung zu veranlassen;
  4. d. während eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens, ausser wenn der Mieter das Verfahren missbräuchlich eingeleitet hat;
  5. e. vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens, in dem der Vermieter: 1. zu einem erheblichen Teil unterlegen ist; 2. seine Forderung oder Klage zurückgezogen oder erheblich eingeschränkt hat; 3. auf die Anrufung des Richters verzichtet hat; 4. mit dem Mieter einen Vergleich geschlossen oder sich sonstwie geeinigt hat;
  6. f. wegen Änderungen in der familiären Situation des Mieters, aus denen dem Vermieter keine wesentlichen Nachteile entstehen.
2 Abs. 1 Bst. e ist auch anwendbar, wenn der Mieter durch Schriftstücke nachweisen kann, dass er sich mit dem Vermieter ausserhalb eines Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens über eine Forderung aus dem Mietverhältnis geeinigt hat.
3 Abs. 1 Buchstaben d und e sind nicht anwendbar bei Kündigungen:
  1. a. wegen dringenden Eigenbedarfs des Vermieters für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte;
  2. b. wegen Zahlungsrückstand des Mieters (Art. 257d);
  3. c. wegen schwerer Verletzung der Pflicht des Mieters zu Sorgfalt und Rücksichtnahme (Art. 257f Abs. 3 und 4);
  4. d. infolge Veräusserung der Sache (Art. 261);
  5. e. aus wichtigen Gründen (Art. 266g);
  6. f. wegen Konkurs des Mieters (Art. 266h).

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Untermiete, Kündigung des Mietverhältnisses
    · 10.01.2012 · 105 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kündigung im Hinblick auf Umbau- bzw
    · 12.11.2008 · 92 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Streitwertberechnung in Ausweisungsklagen bei Rechtsschutz in klaren Fällen
    · 11.07.2018 · 79 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Miete; Berechnung des Streitwerts bei Anfechtung einer Kündigung (Art. 74 Abs. 1 lit. a BGG; Art. 271a Abs. 1 lit. e OR)
    · 04.07.2011 · 78 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Kündigung des Mietvertrags im Hinblick auf Umbau- oder Renovationsarbeiten; Anforderungen an die Begründung einer Kündigung
    · 09.02.2016 · 74 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Mietrecht; Kündigungsschutz für einen zusammen mit einer Wohnung vermieteten Autoabstellplatz; Untersuchungsmaxime bei mietrechtlichen Streitigkeiten (Art. 253a, 266l, 269d, 274d Abs. 3 OR)
    · 13.04.1999 · 53 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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