Art. 363 OR
Begriff
Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Vertrag über die Schätzung einer Liegenschaft; Haftung des Gutachters19 Zitierungen
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2Totalunternehmervertrag: Rechtsnatur, Rücktritt des Bestellers19 Zitierungen
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3Geometervertrag; Art. 363 ff12 Zitierungen
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4Werkvertrag, Art. 363 ff7 Zitierungen
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5Schaden durch Einsturz eines Lehrgerüstes5 Zitierungen
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6Architektenvertrag5 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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18 Zitierungen
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17 Zitierungen
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11 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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