Art. 363 OR

Begriff

Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vertrag über die Schätzung einer Liegenschaft; Haftung des Gutachters
    · 11.05.2001 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Totalunternehmervertrag: Rechtsnatur, Rücktritt des Bestellers
    · 01.03.1988 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Geometervertrag; Art. 363 ff
    · 15.02.1983 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Werkvertrag, Art. 363 ff
    · 12.11.1968 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Schaden durch Einsturz eines Lehrgerüstes
    · 29.04.1987 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Architektenvertrag
    · 03.10.1972 · 5 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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