Art. 240 SchKG

Aufgaben im Allgemeinen

Die Konkursverwaltung hat alle zur Erhaltung und Verwertung der Masse gehörenden Geschäfte zu besorgen; sie vertritt die Masse vor Gericht.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes; Kollokationsklage der schweizerischen Hilfskonkursmasse
    · 30.03.2021 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Konstituierung als Zivilklägerin
    · 06.08.2019 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Nachkonkurs (Art. 269 SchKG)
    · 28.06.1990 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 53_III_204
    01.01.1927 · 4 Zitierungen
  5. 5
    Begriff der Verfügung
    · 03.06.1982 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    1. Welche Verfügungen unterliegen dem Rekurs an das Bundesgericht nach Art. 19 SchKG? (Erw. 1.) 2. Rekursbefugnis der Konkursverwaltung. (Erw. 2.) 3. Mit Vorbehalt der Vorschriften über die Bereinigung der Konkurspassiv…
    · 22.09.1960 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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