Art. 31 SchKG

Im Allgemeinen

Für die Berechnung, die Einhaltung und den Lauf der Fristen gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO), sofern dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 07.04.2015 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beginn des Fristenlaufes
    · 12.11.1997 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Frist zur Erhebung einer Kollokationsklage im Konkurs
    · 07.12.2022 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Betreibung gegen einen ausländischen Staat; Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlages
    · 07.10.2010 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Fristwahrung, Klärung der Rechtsprechung, Treu und Glauben
    · 13.01.2006 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Rekurs an das Bundesgericht (Art. 19 SchKG)
    · 24.09.1968 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Grundpfandverwertungsverfahren
    · 17.03.2014 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  • 03.11.2017 · 13 Zitierungen
  • Zustellung von Betreibungsurkunden
    · 01.07.2016 · 6 Zitierungen

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