Art. 31 SchKG
Im Allgemeinen
Für die Berechnung, die Einhaltung und den Lauf der Fristen gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO), sofern dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1
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2Beginn des Fristenlaufes9 Zitierungen
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3Frist zur Erhebung einer Kollokationsklage im Konkurs6 Zitierungen
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4Betreibung gegen einen ausländischen Staat; Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlages4 Zitierungen
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5Fristwahrung, Klärung der Rechtsprechung, Treu und Glauben4 Zitierungen
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6Rekurs an das Bundesgericht (Art. 19 SchKG)4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Grundpfandverwertungsverfahren14 Zitierungen
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13 Zitierungen03.11.2017 · 13 Zitierungen
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Zustellung von Betreibungsurkunden6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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