Art. 103 StGB
Begriff
Übertretungen sind Taten, die mit Busse bedroht sind.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 34 StGB, Geldstrafe/Bemessung59 Zitierungen
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2Unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe; Eingrenzung des leichten Falls14 Zitierungen
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3Verfolgungsverjährung bei Übertretungen12 Zitierungen
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4Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft6 Zitierungen
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5Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits5 Zitierungen
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6Rechtmässigkeit und Berechnung der gegen eine Casinobetreiberin ausgesprochenen Verwaltungssanktion wegen Missachtung der Sorgfaltspflichten4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Strafverfahren; Einstellung/Wiedererwägung10 Zitierungen
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7 Zitierungen
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Gewerbsmässige Hehlerei; Strafzumessung, Willkür, rechtliches Gehör7 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.