Art. 14 StGB

Gesetzlich erlaubte Handlung

Wer handelt, wie es das Gesetz gebietet oder erlaubt, verhält sich rechtmässig, auch wenn die Tat nach diesem oder einem andern Gesetz mit Strafe bedroht ist.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 14 und 173 ff
    · 04.06.2009 · 82 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Nachfahrkontrolle, gesetzlich erlaubte Handlung (Art. 14 StGB, § 8 Abs. 3 PolG/ZH); Beweisverwertung (Art. 141 Abs. 2 StPO)
    · 04.11.2015 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Förderung der rechtswidrigen Einreise; Notstandshilfe; Dublin-Verfahren
    · 30.06.2020 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Freiheitsberaubung und Entführung
    · 02.12.2014 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Vorsätzliche einfache und fahrlässige schwere Körperverletzung beim Eishockeyspiel
    · 24.10.2007 · 9 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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