Art. 194 StGB

Exhibitionismus

1 Wer eine exhibitionistische Handlung vornimmt, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.
2 In schweren Fällen ist die Strafe Geldstrafe. Die Tat wird auf Antrag verfolgt.
3 Unterzieht sich die beschuldigte Person gemäss Anordnung der zuständigen Behörde einer ärztlichen Behandlung, so wird das Verfahren eingestellt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 70_IV_28
    25.02.1944 · 6 Zitierungen
  2. 2
    · 13.11.1959 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Grobe Verletzung von Sitte und Anstand in der Öffentlichkeit (Art. 19 des Strafrechts des Kantons Appenzell A.Rh.), "Nacktwandern"; Gesetzgebungskompetenz der Kantone auf dem Gebiet des Übertretungsstrafrechts (Art. 335…
    · 17.11.2011 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 194 Abs. 1 StGB. 1. Verführen im Sinne dieser Bestimmung setzt nicht voraus, dass der Unmündige aktiven oder ausdrücklichen Widerstand leiste (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Auch bei fortgesetzter Begehung mus…
    · 18.06.1962 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Delegationsverbot und Transparenzgebot bei der psychiatrischen Begutachtung
    · 22.03.2018 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz); Abgrenzung zwischen Vergehen (Art. 86 HMG) und Übertretungen (Art. 87 HMG)
    · 04.09.2008 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Mehrfacher Exhibitionismus
    · 19.04.2017 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  • 04.09.2008 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  • mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache Schändung
    STBER.2023.70
    · 04.09.2024 · 1 Zitierungen

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