Art. 26 StGB

Teilnahme am Sonderdelikt

Wird die Strafbarkeit durch eine besondere Pflicht des Täters begründet oder erhöht, so wird der Teilnehmer, dem diese Pflicht nicht obliegt, milder bestraft.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Teilnahme an Mord, besondere persönliche Verhältnisse
    · 21.09.1994 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Unterbrechung der Verjährung
    · 01.02.2000 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    1. Art. 317 StGB geht als Sonderbestimmung den Art. 251 ff
    · 27.10.1955 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    1. 1. Art. 64 letzter Abs
    · 16.12.1966 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 26, Art. 191 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB. 1. Begriff der besonderen persönlichen Verhältnisse
    · 07.07.1961 · 5 Zitierungen
  6. 6
    1. Begriff von Mittäterschaft und Anstiftung (Erw. 4). 2. Der Mittäter, der einen anderen zur Tat anstiftet, ist nur wegen Mittäterschaft, nicht auch wegen Anstiftung strafbar (Erw. 5).
    · 08.03.1974 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 29.10.2009 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  • Urkundenfälschung, Gehilfenschaft zu ungetreuer Amtsführung; Strafzumessung
    · 21.08.2009 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  • Gehilfenschaft zu mehrfacher ungetreuer Amtsführung; Strafzumessung
    · 23.09.2014 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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