Art. 260bis StGB

Strafbare Vorbereitungshandlungen

1 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
  1. a. Vorsätzliche Tötung (Art. 111);
  2. b. Mord (Art. 112);
  3. c. Schwere Körperverletzung (Art. 122); cbis. Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124);
  4. d. Raub (Art. 140);
  5. e. Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183);
  6. f. Geiselnahme (Art. 185); fbis. Verschwindenlassen (Art. 185bis);
  7. g. Brandstiftung (Art. 221);
  8. h. Völkermord (Art. 264);
  9. i. Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a);
  10. j. Kriegsverbrechen (Art. 264c–264h).
2 Führt der Täter aus eigenem Antrieb die Vorbereitungshandlung nicht zu Ende, so bleibt er straflos.
3 Strafbar ist auch, wer die Vorbereitungshandlung im Ausland begeht, wenn die beabsichtigten strafbaren Handlungen in der Schweiz verübt werden sollen. Artikel 3 Abs. 2 ist anwendbar.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Strafbare Vorbereitungshandlungen
    · 01.10.1985 · 43 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Begriff des "Dritten" (E. 2). 2. Konkurrenz zwischen strafbaren Vorbereitungshandlungen und vollendetem Tatbestand? (E. 3). 3. Konkrete Handlungen mit Vorbereitungsfunktion, die nach Massgabe eines von andern entworfene…
    · 03.12.1985 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Rücktritt von strafbaren Vorbereitungshandlungen. 1. Gemäss Art. 260bis Abs. 2 StGB bleibt straflos, wer, nachdem er alle geplanten Vorbereitungshandlungen ausgeführt hat, aus eigenem Antrieb und in besonderer Weise bek…
    · 27.11.1992 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Strafbare Vorbereitungshandlungen; Rücktritt (Art. 260bis Abs. 2 StGB)
    · 14.04.1989 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Widerhandlung gegen das Ergänzungsleistungsgesetz (Art. 16 Abs. 1 ELG und Art. 24 ELV); Verjährung (Art. 71 StGB)
    · 10.11.2004 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Begriff des Anstaltentreffens
    · 29.08.1991 · 12 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

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