Art. 335 StGB

Gesetze der Kantone

1 Den Kantonen bleibt die Gesetzgebung über das Übertretungsstrafrecht insoweit vorbehalten, als es nicht Gegenstand der Bundesgesetzgebung ist.
2 Die Kantone sind befugt, die Widerhandlungen gegen das kantonale Verwaltungs- und Prozessrecht mit Sanktionen zu bedrohen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kantonale Strafbestimmungen im Bereich der Feuerpolizei
    · 08.09.2003 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 335 Ziff. 1 Abs. 1 StGB, BG über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung. § 37 des luzernischen EG StGB, der die Verunreinigung fremden Eigentums mit Übertretungsstrafe bedroht, verstösst nicht gegen Bundesrec…
    · 10.05.1963 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verhältnis zum Steuerstrafrecht
    · 18.01.1984 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Grobe Verletzung von Sitte und Anstand in der Öffentlichkeit (Art. 19 des Strafrechts des Kantons Appenzell A.Rh.), "Nacktwandern"; Gesetzgebungskompetenz der Kantone auf dem Gebiet des Übertretungsstrafrechts (Art. 335…
    · 17.11.2011 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 04.02.1977 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Erw. 2)
    · 07.05.1975 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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