Art. 48a StGB

1 Mildert das Gericht die Strafe, so ist es nicht an die angedrohte Mindeststrafe gebunden.
2 Das Gericht kann auf eine andere als die angedrohte Strafart erkennen, ist aber an das gesetzliche Höchst- und Mindestmass der Strafart gebunden.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit; Begründungspflicht
    · 08.03.2010 · 291 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit (Art. 11 und 63 aStGB; Art. 19 und 47 StGB)
    · 08.11.2007 · 37 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Tötung in Notwehrexzess; Verhältnis zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung sowie Totschlag; Art. 15 f., 111, 113 und 117 StGB
    · 26.11.2015 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verbot der reformatio in peius; Gehilfenschaft und Täterschaft
    · 15.02.2017 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 25.07.2013 · 75 Zitierungen Zusammenfassung
  • Strafzumessung
    · 08.03.2010 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  • Mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, vorsätzliche schwere Körperverletzung, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz; Strafzumessung; Willkür, rechtliches Gehör
    · 21.02.2019 · 13 Zitierungen Zusammenfassung

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