Art. 54 StGB

Ist der Täter durch die unmittelbaren Folgen seiner Tat so schwer betroffen, dass eine Strafe unangemessen wäre, so sieht die zuständige Behörde von einer Strafverfolgung, einer Überweisung an das Gericht oder einer Bestrafung ab.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Umfang der Strafbefreiung, wenn der Täter mehrere Delikte verübt hat
    · 17.03.2011 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Mehrfache falsche Anschuldigung
    · 26.11.2010 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verfahrensrechtliche Umsetzung der Wiedergutmachung (Art. 53 StGB)
    · 27.11.2008 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Kürzung oder Verweigerung von Geldleistungen
    · 02.07.2008 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 78_IV_217
    22.12.1952 · 2 Zitierungen
  6. 6
    BGE 71_I_369
    09.11.1945 · 2 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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