Art. 116 StPO

Begriffe

1 Als Opfer gilt die geschädigte Person, die durch die Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist.
2 Als Angehörige des Opfers gelten seine Ehegattin oder sein Ehegatte, seine Kinder und Eltern sowie die Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahe stehen.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Pflicht zur Rückerstattung der Kosten der unentgeltlichen Verbeiständung durch das Opfer bei verbesserten wirtschaftlichen Verhältnissen
    · 16.03.2017 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Privatklägerschaft einer juristischen Person per Rechtsnachfolge (nach Fusion)
    · 20.10.2014 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Teileinstellungsverfügung; Grundsatz "ne bis in idem"; Anklageergänzung nach einem bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheid
    · 17.01.2022 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Beschwerdelegitimation des Erzeugers bei Verfahrenseinstellung wegen strafbaren Schwangerschaftsabbruchs
    · 26.06.2024 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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