Art. 117 StPO

Stellung

1 Dem Opfer stehen besondere Rechte zu, namentlich:
  1. a. das Recht auf Persönlichkeitsschutz (Art. 70 Abs. 1 Bst. a, 74 Abs. 4, 152 Abs. 1);
  2. b. das Recht auf Begleitung durch eine Vertrauensperson (Art. 70 Abs. 2, 152 Abs. 2);
  3. c. das Recht auf Schutzmassnahmen (Art. 152–154);
  4. d. das Recht auf Aussageverweigerung (Art. 169 Abs. 4);
  5. e. das Recht auf Information (Art. 305 und 330 Abs. 3);
  6. f. das Recht auf eine besondere Zusammensetzung des Gerichts (Art. 335 Abs. 4);
  7. g. das Recht den Entscheid oder den Strafbefehl in der Rechtssache, in der es Opfer ist, vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft unentgeltlich zu erhalten, es sei denn, es verzichtet ausdrücklich darauf.
2 Bei Opfern unter 18 Jahren kommen darüber hinaus die besonderen Bestimmungen zum Schutz ihrer Persönlichkeit zur Anwendung, namentlich betreffend:
  1. a. Einschränkungen bei der Gegenüberstellung mit der beschuldigten Person (Art. 154 Abs. 4);
  2. b. besondere Schutzmassnahmen bei Einvernahmen (Art. 154 Abs. 2–4);
  3. c. Einstellung des Verfahrens (Art. 319 Abs. 2).
3 Machen die Angehörigen des Opfers Zivilansprüche geltend, so stehen ihnen die gleichen Rechte zu wie dem Opfer.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Privatklägerschaft einer juristischen Person per Rechtsnachfolge (nach Fusion)
    · 20.10.2014 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Legitimation der Privatklägerschaft zur Anfechtung eines Haftentlassungsentscheids (Art. 382 Abs. 1 StPO, Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG); Orientierung der Angehörigen des Opfers über die Haftentlassung (Art. 117 Abs. 3 i.V.…
    · 14.03.2013 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Eröffnung der Strafuntersuchung
    · 04.11.2014 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Beschwerdelegitimation des Erzeugers bei Verfahrenseinstellung wegen strafbaren Schwangerschaftsabbruchs
    · 26.06.2024 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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