Art. 157 StPO

Grundsatz

1 Die Strafbehörden können die beschuldigte Person auf allen Stufen des Strafverfahrens zu den ihr vorgeworfenen Straftaten einvernehmen.
2 Sie geben ihr dabei Gelegenheit, sich zu diesen Straftaten umfassend zu äussern.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verfahrensstellung nach rechtskräftiger Verurteilung in einem getrennten Verfahren
    · 15.02.2018 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 147 Abs. 1, Art. 157 f., Art. 185 StPO
    · 04.07.2018 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Erfragung des Zugangscodes zu einem Mobiltelefon im Rahmen einer Hausdurchsuchung; materieller Begriff der Beschuldigteneinvernahme; "nemo tenetur"-Grundsatz; Unverwertbarkeit von Beweismitteln; Fernwirkung des Beweisve…
    · 15.01.2025 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Online-Recherche und vorläufige Sicherstellung von Chat-Verläufen auf einem digitalen sozialen Netzwerk; Entsiegelung
    · 24.05.2017 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft (Art. 329 Abs. 2 StPO); Beweisabnahme (Art. 343 StPO)
    · 16.12.2014 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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