Art. 232 StPO

Sicherheitshaft während eines Verfahrens vor dem Berufungsgericht

1 Ergeben sich Haftgründe erst während eines Verfahrens vor dem Berufungsgericht, so lässt die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts die in Haft zu setzende Person unverzüglich vorführen und hört sie an.
2 Sie entscheidet innert 48 Stunden seit der Zuführung; dieser Entscheid ist nicht anfechtbar.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Haft nach Erlass des Berufungsurteils
    · 16.12.2013 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Sicherheitshaft in nachträglichen richterlichen Massnahmeverfahren
    · 18.04.2013 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Haftanordnung des Berufungsgerichts; Begründungsanforderungen
    · 19.04.2012 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 221, Art. 229-233 und Art. 363 f. StPO
    · 31.03.2020 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Sicherheitshaft im Hinblick auf einen selbstständigen nachträglichen Entscheid; anwendbare Verfahrensregeln
    · 28.05.2025 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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