Art. 285a StPO

Begriff

Verdeckte Ermittlung liegt vor, wenn Angehörige der Polizei oder Personen, die vorübergehend für polizeiliche Aufgaben angestellt sind, unter Verwendung einer durch Urkunden abgesicherten falschen Identität (Legende) durch täuschendes Verhalten zu Personen Kontakte knüpfen mit dem Ziel, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und in ein kriminelles Umfeld einzudringen, um besonders schwere Straftaten aufzuklären.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation in Chatforen im Internet zwecks Aufklärung von Straftaten, insbesondere von sexuellen Handlungen mit Kindern
    · 28.09.2016 · 33 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verdeckte Ermittlung; Selbstbelastungsfreiheit; Beweisverwertungsverbot
    · 24.03.2022 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verdeckte Ermittlung, Aussageverweigerungsrecht der beschuldigten Person
    · 21.03.2017 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Polizeigesetz des Kantons Zürich; verdeckte Vorermittlung, Chatroom-Überwachung, Schutz des Post- und Fernmeldeverkehrs
    · 01.10.2014 · 8 Zitierungen
  5. 5
    Verdeckte Ermittlung und Territorialitätsprinzip
    · 06.05.2024 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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