Art. 361 StPO

Hauptverhandlung

1 Das erstinstanzliche Gericht führt eine Hauptverhandlung durch.
2 An der Hauptverhandlung befragt das Gericht die beschuldigte Person und stellt fest, ob:
  1. a. sie den Sachverhalt anerkennt, welcher der Anklage zu Grunde liegt; und b. diese Erklärung mit der Aktenlage übereinstimmt.
3 Das Gericht befragt wenn nötig auch die übrigen anwesenden Parteien.
4 Ein Beweisverfahren findet nicht statt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abgekürztes Verfahren (Art. 358 ff
    · 24.06.2013 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils
    · 27.02.2017 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Nachträgliche Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme anstelle einer Strafe; abgekürztes Verfahren
    · 13.06.2016 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Kartellrechtliche Beschwerdelegitimation
    · 08.05.2019 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Abgekürztes Verfahren (Art. 358 ff
    · 21.06.2016 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Abgekürztes Verfahren und Revisionsgrund einander widersprechender Strafentscheide
    · 15.03.2018 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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