Art. 81 StPO
Inhalt der Endentscheide
1 Urteile und andere verfahrenserledigende Entscheide enthalten:
- a. eine Einleitung;
- b. eine Begründung;
- c. ein Dispositiv;
- d. sofern sie anfechtbar sind: eine Rechtsmittelbelehrung.
2 Die Einleitung enthält:
- a. die Bezeichnung der Strafbehörde und ihrer am Entscheid mitwirkenden Mitglieder;
- b. das Datum des Entscheids;
- c. eine genügende Bezeichnung der Parteien und ihrer Rechtsbeistände;
- d. bei Urteilen die Schlussanträge der Parteien.
3 Die Begründung enthält:
- a. bei Urteilen: die tatsächliche und die rechtliche Würdigung des der beschuldigten Person zur Last gelegten Verhaltens, die Begründung der Sanktionen, der Nebenfolgen sowie der Kosten- und Entschädigungsfolgen;
- b. bei anderen verfahrenserledigenden Entscheiden: die Gründe für die vorgesehene Erledigung des Verfahrens.
4 Das Dispositiv enthält:
- a. die Bezeichnung der angewendeten Gesetzesbestimmungen;
- b. bei Urteilen: den Entscheid über Schuld und Sanktion, Kosten- und Entschädigungsfolgen und allfällige Zivilklagen;
- c. bei anderen verfahrenserledigenden Entscheiden: die Anordnung über die Erledigung des Verfahrens;
- d. die nachträglichen richterlichen Entscheidungen;
- e. den Entscheid über die Nebenfolgen;
- f. die Bezeichnung der Personen und Behörden, die eine Kopie des Entscheides oder des Dispositivs erhalten.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Voraussetzungen für die Ausschreibung von Einreiseverboten im Schengener Informationssystem (SIS)63 Zitierungen
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2Fristbeginn der Beschwerde gegen ein Urteil31 Zitierungen
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3Anmeldung der Berufung und Berufungserklärung15 Zitierungen
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4Entschädigung13 Zitierungen
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5Rechtsmittelbelehrung bei Zustellungen ins Ausland12 Zitierungen
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6Zulässiges Rechtsmittel gegen selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide12 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2023.5535 ZitierungenSST.2023.55· 26.01.2024 · 35 Zitierungen
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Kosten und Entschädigung (einfache Körperverletzung)33 Zitierungen
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Gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Veruntreuung29 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.