Art. 2 URG

Werkbegriff

1 Werke sind, unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben.
2 Dazu gehören insbesondere:
  1. a. literarische, wissenschaftliche und andere Sprachwerke;
  2. b. Werke der Musik und andere akustische Werke;
  3. c. Werke der bildenden Kunst, insbesondere der Malerei, der Bildhauerei und der Graphik;
  4. d. Werke mit wissenschaftlichem oder technischem Inhalt wie Zeichnungen, Pläne, Karten oder plastische Darstellungen;
  5. e. Werke der Baukunst;
  6. f. Werke der angewandten Kunst;
  7. g. fotografische, filmische und andere visuelle oder audiovisuelle Werke;
  8. h. choreographische Werke und Pantomimen.
3 Als Werke gelten auch Computerprogramme.
3bis Fotografische Wiedergaben und mit einem der Fotografie ähnlichen Verfahren hergestellte Wiedergaben dreidimensionaler Objekte gelten als Werke, auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben.
4 Ebenfalls geschützt sind Entwürfe, Titel und Teile von Werken, sofern es sich um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Urheberrechtsschutz für eine Fotografie (Art. 2 URG)
    · 05.09.2003 · 34 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Urheberrechtlicher Schutz für ein Sprachwerk; Werk-Individualität, statistische Einmaligkeit
    · 13.02.2008 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Werk-Individualität (Art. 2 URG); Schöpferprinzip (Art. 6 URG); Miturheberschaft (Art. 7 URG)
    · 01.04.2010 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Urheberrechtliche Werkqualität einer Fotografie (Art. 2 URG)
    · 19.04.2004 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Urheberrechtsschutz; Werk-Individualität
    · 12.07.2017 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Harte Pornographie (Art. 197 Ziff. 3 StGB); Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 10 EMRK)
    · 26.07.2002 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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