Art. 18 ZGB

Fehlen der Urteilsfähigkeit

Wer nicht urteilsfähig ist, vermag unter Vorbehalt der gesetzlichen Ausnahmen durch seine Handlungen keine rechtliche Wirkung herbeizuführen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Stiftungsaufsicht; Stifterrechte
    · 13.06.2018 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 1 Abs. 3 ELG : Interkantonale Zuständigkeit für die Festsetzung und Ausrichtung von Ergänzungsleistungen
    · 30.08.2001 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 77_II_7
    15.02.1951 · 9 Zitierungen
  4. 4
    BGE 68_II_144
    25.06.1942 · 7 Zitierungen
  5. 5
    Ehescheidung: Urteilsunfähigkeit des Klägers
    · 04.10.1990 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 55_II_35
    01.01.1929 · 3 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 07.11.2017 · 9 Zitierungen
  • · 26.09.2014 · 4 Zitierungen
  • Urteils- und Prozessfähigkeit (Beauftragung eines Anwalts durch eine bevormundete Person), unentgeltliche Rechtspflege
    · 30.05.2011 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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