Art. 252 ZGB

Entstehung des Kindesverhältnisses im Allgemeinen

1 Das Kindesverhältnis entsteht zwischen dem Kind und der Mutter mit der Geburt.
2 Zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil wird es kraft der Ehe der Mutter begründet oder, soweit gesetzlich vorgesehen, durch Anerkennung oder durch das Gericht festgestellt.
3 Ausserdem entsteht das Kindesverhältnis durch Adoption.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 29sexies Abs. 1 AHVG: Erziehungsgutschriften
    · 24.01.2000 · 13 Zitierungen
  2. 2
    Anerkennung und Eintragung ausländischer Geburtsurkunden ins Personenstandsregister bei Leihmutterschaft; Ordre public
    · 14.09.2015 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Eintragung ausländischer Entscheidungen und Urkunden in das Zivilstandsregister; Anerkennung eines Leihmutterschaftsurteils
    · 21.05.2015 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Frage des Anspruches auf Kenntnis seiner Nachkommen
    · 18.12.2017 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 29.12.2000 · 5 Zitierungen
  6. 6
    Weitergabe des Korporationsbürgerrechts (Art. 8 BV)
    · 18.06.2008 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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