Art. 26 ZGB
Wohnsitz Volljähriger unter umfassender Beistandschaft
Volljährige unter umfassender Beistandschaft haben ihren Wohnsitz am Sitz der Erwachsenenschutzbehörde.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Art. 1 Abs. 3 ELG : Interkantonale Zuständigkeit für die Festsetzung und Ausrichtung von Ergänzungsleistungen93 Zitierungen
-
2Art. 23 Abs. 1 und Art. 26 ZGB: Wohnsitz bei Anstaltsaufenthalt eines EL-Bezügers49 Zitierungen
-
328 Zitierungen
-
4Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung24 Zitierungen
-
5Zuständigkeit der Vormundschaftsbehörde am Wohnsitz des Kindes zum Vollzug gerichtlich angeordneter Kindesschutzmassnahmen22 Zitierungen
-
6Opferhilferechtlicher Wohnsitzbegriff21 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Ergänzungsleistung zur AHV/IV (Zuständigkeit)10 Zitierungen
-
8 Zitierungen05.02.2001 · 8 Zitierungen
-
6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.