Art. 26 ZGB

Wohnsitz Volljähriger unter umfassender Beistandschaft

Volljährige unter umfassender Beistandschaft haben ihren Wohnsitz am Sitz der Erwachsenenschutzbehörde.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 1 Abs. 3 ELG : Interkantonale Zuständigkeit für die Festsetzung und Ausrichtung von Ergänzungsleistungen
    · 30.08.2001 · 93 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 23 Abs. 1 und Art. 26 ZGB: Wohnsitz bei Anstaltsaufenthalt eines EL-Bezügers
    · 19.06.2007 · 49 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 28.04.1982 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung
    · 27.01.2012 · 24 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Zuständigkeit der Vormundschaftsbehörde am Wohnsitz des Kindes zum Vollzug gerichtlich angeordneter Kindesschutzmassnahmen
    · 14.11.2008 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Opferhilferechtlicher Wohnsitzbegriff
    · 25.01.2011 · 21 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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