Art. 290 ZGB
1 Erfüllt der Vater oder die Mutter die Unterhaltspflicht nicht, so hilft eine vom kantonalen Recht bezeichnete Fachstelle auf Gesuch hin dem Kind sowie dem anderen Elternteil bei der Vollstreckung des Unterhaltsanspruches in geeigneter Weise und unentgeltlich.
2 Der Bundesrat legt die Leistungen der Inkassohilfe fest.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Internationale Zuständigkeit zur Anordnung einer Schuldneranweisung nach Art. 291 ZGB; Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen;…1 Zitierungen
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2Ernennung eines Beistandes zur Vertretung eines ausserehelich geborenen Kindes bei der Wahrung seines Unterhaltsanspruches gegenüber seinem Vater (Art. 308 Abs. 2 ZGB). - In der Situation des ausserhalb der Ehe geborene…1 Zitierungen
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3Eisenbahnhaftpflicht0 Zitierungen
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4BGE 51_II_3590 Zitierungen01.01.1925 · 0 Zitierungen
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5BGE 45_II_1180 Zitierungen01.01.1919 · 0 Zitierungen
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6BGE 38_II_7560 Zitierungen25.09.1912 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen
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Alimentenbevorschussung1 ZitierungenVWBES.2018.124· 05.03.2018 · 1 Zitierungen
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Alimentenbevorschussung1 ZitierungenVWBES.2018.152· 20.05.2016 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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