Art. 303 ZGB
Religiöse Erziehung
1 Über die religiöse Erziehung verfügen die Eltern.
2 Ein Vertrag, der diese Befugnis beschränkt, ist ungültig.
3 Hat ein Kind das 16. Altersjahr zurückgelegt, so entscheidet es selbständig über sein religiöses Bekenntnis.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Glaubens- und Gewissensfreiheit; Dispensation vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht aus religiösen Gründen8 Zitierungen
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2Wegzug ins Ausland; Entscheidungskompetenzen des alleinigen Obhutsinhabers4 Zitierungen
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3Konfessionelle Neutralität der Schule4 Zitierungen
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4BGE 70_II_1954 Zitierungen01.01.1944 · 4 Zitierungen
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5BGE 79_II_272 Zitierungen01.01.1953 · 2 Zitierungen
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6Zahlvaterschaft und Aktivlegitimation zur Erhebung einer Herabsetzungsklage0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Abänderung von Eheschutzmassnahmen3 Zitierungen
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gemeinsame elterliche Sorge2 Zitierungen
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2 Zitierungen11.04.2013 · 2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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