Art. 374 ZGB

Voraussetzungen und Umfang des Vertretungsrechts

1 Wer als Ehegatte, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner mit einer Person, die urteilsunfähig wird, einen gemeinsamen Haushalt führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet, hat von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht, wenn weder ein Vorsorgeauftrag noch eine entsprechende Beistandschaft besteht.
2 Das Vertretungsrecht umfasst: 1. alle Rechtshandlungen, die zur Deckung des Unterhaltsbedarfs üblicherweise erforderlich sind; 2. die ordentliche Verwaltung des Einkommens und der übrigen Vermögenswerte; und 3. nötigenfalls die Befugnis, die Post zu öffnen und zu erledigen.
3 Für Rechtshandlungen im Rahmen der ausserordentlichen Vermögensverwaltung muss der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner die Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde einholen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anhörung im Entmündigungsverfahren
    · 25.04.1991 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Fürsorgerische Freiheitsentziehung
    · 01.06.1989 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 20.10.1983 · 12 Zitierungen
  4. 4
    BGE 40_II_182
    18.05.1914 · 8 Zitierungen
  5. 5
    Anhörung und Begutachtung bei kombinierter Beiratschaft im Sinne von Art. 395 Abs. 1 und 2 ZGB. 1. Sofern nicht medizinische Gründe eine Schonung des Betroffenen nahelegen, ist dieser vor Anordnung einer Beiratschaft an…
    · 16.07.1987 · 7 Zitierungen
  6. 6
    Fürsorgerische Freiheitsentziehung
    · 12.03.1992 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Zivilgericht / Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz — XBE.2013.108
    XBE.2013.108
    · 03.04.2014 · 3 Zitierungen
  • Entmündigung
    · 03.07.2003 · 3 Zitierungen
  • 21.06.2021 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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