Art. 397 ZGB

Kombination von Beistandschaften

Die Begleit-, die Vertretungs- und die Mitwirkungsbeistandschaft können miteinander kombiniert werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Materielle Beschwer als Eintretensvoraussetzung
    · 28.02.1994 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 66_II_12
    01.02.1940 · 3 Zitierungen
  3. 3
    Anhörung und Begutachtung bei kombinierter Beiratschaft im Sinne von Art. 395 Abs. 1 und 2 ZGB. 1. Sofern nicht medizinische Gründe eine Schonung des Betroffenen nahelegen, ist dieser vor Anordnung einer Beiratschaft an…
    · 16.07.1987 · 2 Zitierungen
  4. 4
    BGE 38_II_434
    17.10.1912 · 1 Zitierungen
  5. 5
    Beiratschaft (Art. 395 ZGB) Die Beiratschaft kann auch persönliche Fürsorge umfassen, doch darf die körperliche und psychische Gesundheit nicht alleiniges Schutzobjekt sein.
    · 12.05.1977 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Armenrecht
    · 27.02.1963 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 14.04.2015 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  • Aufhebung Beistandschaft
    VWBES.2024.251
    · 23.02.2022 · 1 Zitierungen
  • Ausstandsgesuch gegen den Appellationsgerichtspräsidenten
    DGV.2025.1
    · 15.05.2025 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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