Art. 397 ZGB
Kombination von Beistandschaften
Die Begleit-, die Vertretungs- und die Mitwirkungsbeistandschaft können miteinander kombiniert werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Materielle Beschwer als Eintretensvoraussetzung4 Zitierungen
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2BGE 66_II_123 Zitierungen01.02.1940 · 3 Zitierungen
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3Anhörung und Begutachtung bei kombinierter Beiratschaft im Sinne von Art. 395 Abs. 1 und 2 ZGB. 1. Sofern nicht medizinische Gründe eine Schonung des Betroffenen nahelegen, ist dieser vor Anordnung einer Beiratschaft an…2 Zitierungen
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4BGE 38_II_4341 Zitierungen17.10.1912 · 1 Zitierungen
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5Beiratschaft (Art. 395 ZGB) Die Beiratschaft kann auch persönliche Fürsorge umfassen, doch darf die körperliche und psychische Gesundheit nicht alleiniges Schutzobjekt sein.0 Zitierungen
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6Armenrecht0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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5 Zitierungen
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Aufhebung Beistandschaft1 ZitierungenVWBES.2024.251· 23.02.2022 · 1 Zitierungen
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Ausstandsgesuch gegen den Appellationsgerichtspräsidenten0 ZitierungenDGV.2025.1· 15.05.2025 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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