Art. 404 ZGB

1 Der Beistand oder die Beiständin hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und auf Ersatz der notwendigen Spesen aus dem Vermögen der betroffenen Person. Bei einem Berufsbeistand oder einer Berufsbeiständin fallen die Entschädigung und der Spesenersatz an den Arbeitgeber.
2 Die Erwachsenenschutzbehörde legt die Höhe der Entschädigung fest. Sie berücksichtigt dabei insbesondere den Umfang und die Komplexität der dem Beistand oder der Beiständin übertragenen Aufgaben.
3 Die Kantone erlassen Ausführungsbestimmungen und regeln die Entschädigung und den Spesenersatz, wenn diese nicht aus dem Vermögen der betroffenen Person bezahlt werden können.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abstrakte Kontrolle der (neuen) Art. 31a bis 31d des Gesetzes des Kantons Neuenburg vom 27
    · 11.03.2019 · 15 Zitierungen
  2. 2
    AHV-rechtliches Beitragsstatut
    · 07.04.2020 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 74_II_76
    07.05.1948 · 6 Zitierungen
  4. 4
    Anordnung einer Vertretung; Anspruch der Beistandsperson auf Entschädigung und Spesenersatz
    · 01.05.2017 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 404 Abs. 3, Art. 422 und Art. 410 ZGB. 1. Der in Art. 422 ZGB enthaltene Katalog der genehmigungsbedürftigen Geschäfte wird durch Art. 404 Abs. 3 ZGB ergänzt
    · 19.03.1991 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Aufhebung von Miteigentum an Grundstücken gemäss Art. 650 Z GB: a) Ein mangels Genehmigung der vormundschaftlichen Aufsichtsbehörde nach Art. 404 Abs. 3 ZGB nicht rechtsgültig gewordener Verkauf begründet keinen Vorkauf…
    · 14.12.1954 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Zivilgericht / Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz — XBE.2014.57
    XBE.2014.57
    · 21.04.2015 · 6 Zitierungen
  • Entschädigung des Beistands
    · 20.02.2025 · 3 Zitierungen
  • Entschädigung des Beirates
    · 23.12.2016 · 3 Zitierungen

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