Art. 450f ZGB
Verfahren
Im Übrigen sind die Bestimmungen der Zivilprozessordnung sinngemäss anwendbar, soweit die Kantone nichts anderes bestimmen.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Anspruch auf Parteientschädigung im Verfahren vor der gerichtlichen Beschwerdeinstanz127 Zitierungen
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2Anhörung der Pflegeeltern; Entlassung der Beiständin41 Zitierungen
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3Entlassung aus der ärztlich angeordneten fürsorgerischen Unterbringung (Art. 426 Abs. 1 i.V.m. Art. 429 Abs. 1 ZGB) durch die kantonale Beschwerdeinstanz; Parteientschädigung (Art. 122 Abs. 2 ZPO)26 Zitierungen
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4Auferlegung der Parteientschädigung an den Kanton im Rechtsmittelverfahren um unentgeltliche Rechtspflege, Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung12 Zitierungen
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5Vorsorgliche Massnahmen im Kindesschutzverfahren9 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Mitwirkungsbeistandschaft77 Zitierungen
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67 Zitierungen06.03.2019 · 67 Zitierungen
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Errichtung einer Beistandschaft, Validierung Vorsorgeauftrag35 ZitierungenVD.2020.69· 08.10.2020 · 35 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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