Art. 66 ZGB

Beschlussfassung

1 Vereinsbeschlüsse werden von der Vereinsversammlung gefasst.
2 Die schriftliche Zustimmung aller Mitglieder zu einem Antrag ist einem Beschlusse der Vereinsversammlung gleichgestellt.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Begründung von besonderen Nutzungsrechten bei bestehender Stockwerkeigentümergemeinschaft
    · 21.06.2001 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vereinsrechtliche Anfechtungsklage gegen Beschlüsse von Delegierten- und Generalversammlung; Beschlussfassung im Zirkularverfahren
    · 08.06.2006 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 57_II_121
    01.01.1931 · 2 Zitierungen
  4. 4
    BGE 67_I_342
    01.01.1941 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Pfändungsankündigung
    · 06.03.2020 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • Vollziehung von Beschlüssen der Versammlung der Stockwerkeigentümer
    · 22.09.2015 · 2 Zitierungen
  • Anfechtung eines Vereinsbeschlusses
    · 08.06.2006 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.