Art. 855 ZGB

Der Papier-Schuldbrief darf im Grundbuch nicht gelöscht werden, bevor der Pfandtitel entkräftet oder durch das Gericht für kraftlos erklärt worden ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schuldbrief als provisorischer Rechtsöffnungstitel
    · 06.11.2007 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beneficium excussionis realis (Art. 41 Abs. 1 SchKG)
    · 24.12.1993 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Herausgabe eines Schuldbriefs
    · 04.10.2004 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Kollokationsprozess, Schuldbrief, Verwertung von Versicherungsansprüchen. 1. Bei der Behandlung einer Kollokationsklage kann der Richter nicht prüfen, ob der Kollokationsplan an einem Mangel formeller Natur leide (E. 4)…
    · 08.11.1979 · 1 Zitierungen
  5. 5
    · 04.05.1988 · 0 Zitierungen
  6. 6
    Bundesbeschluss über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
    · 10.12.1981 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Aberkennungsklage
    · 13.05.2020 · 1 Zitierungen
  • 06.11.2007 · 1 Zitierungen
  • 04.10.2004 · 1 Zitierungen

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