Art. 855 ZGB
Der Papier-Schuldbrief darf im Grundbuch nicht gelöscht werden, bevor der Pfandtitel entkräftet oder durch das Gericht für kraftlos erklärt worden ist.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Schuldbrief als provisorischer Rechtsöffnungstitel7 Zitierungen
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2Beneficium excussionis realis (Art. 41 Abs. 1 SchKG)2 Zitierungen
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3Herausgabe eines Schuldbriefs1 Zitierungen
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4Kollokationsprozess, Schuldbrief, Verwertung von Versicherungsansprüchen. 1. Bei der Behandlung einer Kollokationsklage kann der Richter nicht prüfen, ob der Kollokationsplan an einem Mangel formeller Natur leide (E. 4)…1 Zitierungen
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50 Zitierungen
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6Bundesbeschluss über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Aberkennungsklage1 Zitierungen
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1 Zitierungen06.11.2007 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen04.10.2004 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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