Art. 920 ZGB

Selbständiger und unselbständiger Besitz

1 Hat ein Besitzer die Sache einem andern zu einem beschränkten dinglichen oder einem persönlichen Recht übertragen, so sind sie beide Besitzer.
2 Wer eine Sache als Eigentümer besitzt, hat selbständigen, der andere unselbständigen Besitz.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Übertragung von Besitz und Eigentum an einer Fahrnissache
    · 02.12.2005 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 67_II_16
    01.01.1941 · 2 Zitierungen
  3. 3
    BGE 54_II_244
    01.01.1928 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Retentionsrecht des Willensvollstreckers und Anwalts, Art. 895 ZGB
    · 29.11.1960 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Regress der Bauunternehmerin gegen die mit ihr nicht vertraglich verbundene Ingenieurfirma
    · 18.03.1993 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 30.04.1986 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 25.04.2023 · 2 Zitierungen
  • Eigentum
    · 02.12.2005 · 2 Zitierungen
  • 31.07.2002 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.