Art. 937 ZGB

1 Hinsichtlich der in das Grundbuch aufgenommenen Grundstücke besteht eine Vermutung des Rechtes und eine Klage aus dem Besitze nur für denjenigen, der eingetragen ist.
2 Wer jedoch über das Grundstück die tatsächliche Gewalt hat, kann wegen eigenmächtiger Entziehung oder Störung des Besitzes Klage erheben.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 58_II_333
    01.01.1932 · 2 Zitierungen
  2. 2
    Konkurs; Eigentumsstreit über Liegenschaften
    · 01.04.1959 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Besitzesstörung; Fliegen und Landen mit Hängegleitern
    · 23.11.2009 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    1. Entgegennahme einer staatsrechtlichen Beschwerde als Berufung
    · 24.04.1986 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Bäuerliches Erbrecht
    · 03.09.1970 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Eheschutz, Art. 169 ff
    · 10.12.1965 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 23.11.2009 · 1 Zitierungen
  • Grundstückgewinnsteuer, Rentensatzbesteuerung
    SGSTA.2009.46
    · 06.08.2008 · 1 Zitierungen
  • 08.10.2001 · 1 Zitierungen

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