Art. 937 ZGB
1 Hinsichtlich der in das Grundbuch aufgenommenen Grundstücke besteht eine Vermutung des Rechtes und eine Klage aus dem Besitze nur für denjenigen, der eingetragen ist.
2 Wer jedoch über das Grundstück die tatsächliche Gewalt hat, kann wegen eigenmächtiger Entziehung oder Störung des Besitzes Klage erheben.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 58_II_3332 Zitierungen01.01.1932 · 2 Zitierungen
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2Konkurs; Eigentumsstreit über Liegenschaften1 Zitierungen
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3Besitzesstörung; Fliegen und Landen mit Hängegleitern0 Zitierungen
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41. Entgegennahme einer staatsrechtlichen Beschwerde als Berufung0 Zitierungen
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5Bäuerliches Erbrecht0 Zitierungen
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6Eheschutz, Art. 169 ff0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen23.11.2009 · 1 Zitierungen
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Grundstückgewinnsteuer, Rentensatzbesteuerung1 ZitierungenSGSTA.2009.46· 06.08.2008 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen08.10.2001 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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