Art. 964 ZGB

Bei Löschungen

1 Zur Löschung oder Abänderung eines Eintrages bedarf es einer schriftlichen Erklärung der aus dem Eintrage berechtigten Personen.
2 Diese Erklärung kann mit der Unterzeichnung im Tagebuch abgegeben werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Grundbuchrecht
    · 19.05.1992 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anpassung eines Vertrages an veränderte Verhältnisse (clausula rebus sic stantibus)
    · 24.04.2001 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Prüfungsbefugnis des Grundbuchverwalters. 1. Der Grundbuchverwalter hat die Urteilsfähigkeit des Verfügenden grundsätzlich nicht zu überprüfen
    · 24.02.1986 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Grundbuch
    · 23.04.1956 · 1 Zitierungen
  5. 5
    BGE 67_I_124
    29.05.1941 · 1 Zitierungen
  6. 6
    Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts
    · 19.10.2020 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • unentgeltliche Rechtspflege (Aberkennungsklage für Alimentenbevorschussung)
    · 05.12.2019 · 0 Zitierungen
  • Grundbuchberichtigung
    · 26.10.2018 · 0 Zitierungen
  • 24.04.2001 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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