Art. 136 ZPO

Zuzustellende Urkunden

Das Gericht stellt den betroffenen Personen insbesondere zu:
  1. a. Vorladungen;
  2. b. Verfügungen und Entscheide;
  3. c. Eingaben der Gegenpartei.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zustellung an Partei mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland
    · 15.12.2016 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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