Art. 140 ZPO
Zustellungsdomizil
Das Gericht kann Parteien mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland anweisen, ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zustellung an Partei mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland8 Zitierungen
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2Kostenvorschusspflicht der beklagten Partei im Bernischen Zivilprozess (Art. 57 ZPO/BE; Art. 4 BV)1 Zitierungen
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30 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Auftrag7 Zitierungen
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7 Zitierungen09.09.2014 · 7 Zitierungen
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Ehescheidung5 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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