Art. 164 ZPO
Unberechtigte Verweigerung
Verweigert eine Partei die Mitwirkung unberechtigterweise, so berücksichtigt dies das Gericht bei der Beweiswürdigung.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 105 Abs. 1 und Art. 97 BGG49 Zitierungen
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2SR 0.274.131)2 Zitierungen
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3Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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6 Zitierungen
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5 Zitierungen
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Obergericht / Zivilgericht / 5. Zivilkammer — ZSU.2024.2284 ZitierungenZSU.2024.228· 25.06.2025 · 4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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