Art. 185 ZPO

Auftrag

1 Das Gericht instruiert die sachverständige Person und stellt ihr die abzuklärenden Fragen schriftlich oder mündlich in der Verhandlung.
2 Es gibt den Parteien Gelegenheit, sich zur Fragestellung zu äussern und Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu stellen.
3 Es stellt der sachverständigen Person die notwendigen Akten zur Verfügung und bestimmt eine Frist für die Erstattung des Gutachtens.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vorsorgliche Beweisführung zwecks Abklärung der Prozessaussichten
    · 10.12.2013 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kostenverteilung bei vorsorglicher Beweisführung (Art. 107 Abs. 1 lit. f und Art. 158 ZPO)
    · 03.12.2012 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Demoskopische Erhebungen in markenrechtlichen Zivilprozessen; Beweismittel
    · 30.08.2022 · 1 Zitierungen
  4. 4
    · 04.05.2015 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 01.09.1981 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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