Art. 185 ZPO
Auftrag
1 Das Gericht instruiert die sachverständige Person und stellt ihr die abzuklärenden Fragen schriftlich oder mündlich in der Verhandlung.
2 Es gibt den Parteien Gelegenheit, sich zur Fragestellung zu äussern und Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu stellen.
3 Es stellt der sachverständigen Person die notwendigen Akten zur Verfügung und bestimmt eine Frist für die Erstattung des Gutachtens.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Vorsorgliche Beweisführung zwecks Abklärung der Prozessaussichten18 Zitierungen
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2Kostenverteilung bei vorsorglicher Beweisführung (Art. 107 Abs. 1 lit. f und Art. 158 ZPO)7 Zitierungen
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3Demoskopische Erhebungen in markenrechtlichen Zivilprozessen; Beweismittel1 Zitierungen
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4
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50 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen
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Ansprüche aus Mietvertrag3 Zitierungen
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Vorsorgliche Beweisführung3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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