Art. 205 ZPO
Vertraulichkeit des Verfahrens
1 Aussagen der Parteien dürfen weder protokolliert noch später im Entscheidverfahren verwendet werden.
2 Vorbehalten ist die Verwendung der Aussagen im Falle eines Entscheidvorschlages oder Entscheides der Schlichtungsbehörde.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Persönliches Erscheinen zur Schlichtungsverhandlung; gültige Klagebewilligung als Prozessvoraussetzung9 Zitierungen
-
2Grundsätze gerichtlicher Vergleichsverhandlungen; Befangenheit eines Mitglieds der Gerichtsdelegation wegen Äusserungen an einer Vergleichsverhandlung1 Zitierungen
-
3Untermiete, Kündigung des Mietverhältnisses1 Zitierungen
-
4Beweisabnahme im Verwaltungsverfahren0 Zitierungen
-
5Wohnsitzgerichtsstand0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Pflichtverletzung3 Zitierungen
-
Revision; gerichtlicher Vergleich2 Zitierungen
-
Ehescheidung1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.