Art. 233 ZPO

Verzicht auf die Hauptverhandlung

Die Parteien können gemeinsam auf die Durchführung der Hauptverhandlung verzichten.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 243 ff. und 233 ZPO, vereinfachtes Verfahren
    · 01.09.2014 · 34 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Hauptverhandlung; Videokonferenz
    · 06.07.2020 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Einbezug und Auslegung von Ergänzenden Versicherungsbedingungen
    · 02.06.2015 · 11 Zitierungen
  • Markenrecht; Firmenrecht; Namensschutz; unlauterer Wettbewerb
    · 18.05.2021 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  • Werkeigentümerhaftung
    · 02.02.2016 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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