Art. 242 ZPO
Gegenstandslosigkeit aus anderen Gründen
Endet das Verfahren aus anderen Gründen ohne Sachentscheid, so erlässt das Gericht einen Abschreibungsentscheid.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rechtsmittel bei Abschreibung wegen Gegenstandslosigkeit aus anderen Gründen17 Zitierungen
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2Anschlussberufung, Kostenverteilung6 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Auftrag; Gegenstandlosigkeit des Verfahrens31 Zitierungen
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29 Zitierungen
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Einberufung einer Generalversammlung, Prozesskostenverlegung17 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.