Art. 262 ZPO

Inhalt

Eine vorsorgliche Massnahme kann jede gerichtliche Anordnung sein, die geeignet ist, den drohenden Nachteil abzuwenden, insbesondere:
  1. a. ein Verbot;
  2. b. eine Anordnung zur Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands;
  3. c. eine Anweisung an eine Registerbehörde oder eine dritte Person;
  4. d. eine Sachleistung;
  5. e. die Leistung einer Geldzahlung in den vom Gesetz bestimmten Fällen.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sachliche Zuständigkeit zur Anordnung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts
    · 09.12.2011 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vorsorgliche Massnahmen, Ordnungsbusse
    · 11.07.2016 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Massgeblichkeit von Art. 8 HUÜ zur Bestimmung des anwendbaren Rechts bei für die Dauer des Verfahrens auf Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils vorsorglich beantragtem Unterhalt
    · 24.05.2018 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 23.05.2014 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  • 15.08.2012 · 8 Zitierungen
  • Vorsorgliche Massnahme Unterlassung fortlaufender Geschäftsanmassung (BGer-Nr.: 5A_859/2017 vom 17. November 2017)
    ZB.2017.29
    · 14.09.2017 · 5 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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