Art. 274 ZPO
Einleitung
Das Scheidungsverfahren wird durch Einreichung eines gemeinsamen Scheidungsbegehrens oder einer Scheidungsklage eingeleitet.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Kein Vorsorgeunterhalt während des Scheidungsverfahrens0 Zitierungen
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2Neue Rechtsbegehren in der Anschlussberufungsantwort0 Zitierungen
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3Vaterschaftsklage. 1. Beweis der Beiwohnung durch die Aussagen der Mutter im Parteiverhör gemäss Art. 273 ff. der bernischen ZPO (Art. 8 und 314 Abs. 1 ZGB). 2. Feststellungen über den Reifegrad des Kindes, welche die d…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Eheschutz2 Zitierungen
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Ehescheidung1 Zitierungen
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Obergericht / Zivilgericht / 1. Zivilkammer — ZOR.2016.661 ZitierungenZOR.2016.66· 17.01.2017 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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