Art. 304 ZPO

Zuständigkeit

1 Über die Hinterlegung, die vorläufige Zahlung, die Auszahlung hinterlegter Beiträge und die Rückerstattung vorläufiger Zahlungen entscheidet das für die Beurteilung der Klage zuständige Gericht.
2 Im Fall einer Unterhaltsklage entscheidet das Gericht auch über die elterliche Sorge sowie die weiteren Kinderbelange. Steht das Kindesverhältnis fest, haben die Eltern Parteistellung. Das Gericht kann die Parteirollen verteilen.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Feststellung der Nichtigkeit
    · 22.08.2019 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kostenvorschusspflicht der beklagten Partei im Bernischen Zivilprozess (Art. 57 ZPO/BE; Art. 4 BV)
    · 27.08.1998 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Elterliche Sorge
    · 09.06.2023 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  • vorsorgliche Massnahmen (Kindesunterhalt, Obhut, persönlicher Verkehr) vor Rechtshängigkeit der Unterhaltsklage
    · 30.08.2021 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • Elterliche Obhut, Betreuungsanteile bzw. persönlicher Verkehr sowie weitere Kinderbelange
    · 13.07.2021 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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