Art. 50 ZPO
Entscheid
1 Wird der geltend gemachte Ausstandsgrund bestritten, so entscheidet das Gericht.
2 Der Entscheid ist mit Beschwerde anfechtbar.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Ernennung eines Sachverständigen, der von einer der Parteien als parteiisch angezweifelt wurde3 Zitierungen
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2Recht auf Teilnahme am Ausstandsverfahren0 Zitierungen
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3Sistierung des Verfahrens vor der Mietschlichtungsstelle über die Fristen nach Art. 203 Abs. 1 und 4 ZPO hinaus0 Zitierungen
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4Frachtvertrag; Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR; SR 0.741.611); Ersatzanspruch des Empfängers wegen Beschädigung der transportierten Ware0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Ausstand (Ehescheidung)14 Zitierungen
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14 Zitierungen07.05.2012 · 14 Zitierungen
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Ausstand10 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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