Art. 87 ZPO
Gestaltungsklage
Mit der Gestaltungsklage verlangt die klagende Partei die Begründung, Änderung oder Aufhebung eines bestimmten Rechts oder Rechtsverhältnisses.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Mietzinsherabsetzung wegen Mangel2 Zitierungen
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2Ruhen des Stimmrechts; patronale Personalfürsorgestiftung1 Zitierungen
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3Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets0 Zitierungen
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4Gemeinsame Miete der Wohnung der Familie; Aktivlegitimation zur Anfechtung der vom Vermieter ausgesprochenen Kündigung0 Zitierungen
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5Kündigungsschutz; Rechtskraft; Revision0 Zitierungen
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6Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 152 OG)0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Rechtsschutz in klaren Fällen; Erfüllung eines Grundstückkaufvertrags2 Zitierungen
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Nichteintreten auf Klage mangels eines schutzwürdigen Interesses beziehungsweise mangels eines hinreichenden Feststellungsinteresses.1 ZitierungenKK.2013.00026· 09.09.2015 · 1 Zitierungen
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ZG.2010.006461 Zitierungen19.03.2015 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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